Die Corporate Social Responsibility (CSR) beinhaltet eine Berichtspflicht, durch die Unternehmen verpflichtet sind, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent darzulegen.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) legt fest, welche Unternehmen ab 2024 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese gestaltet wird. Die CSRD ist im Januar 2023 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedsstaaten 18 Monate später umgesetzt werden. Die CSRD ist verpflichtend für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, große Versicherungen und Banken.

SDG

Die Sustainable Development Goals (SDG) sind eine Sammlung von 17 globalen Nachhaltigkeitszielen, die 2015 von den Vereinten Nationen (UN) eingeführt wurden. Diese Ziele wurden geschaffen, um eine umfassende soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit weltweit zu fördern.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt einen Rahmen dar, um „grüne“ oder „nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU zu klassifizieren.

Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

ESRS

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards dar. Sie sind ein integraler Bestandteil der CSRD des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Anwendung der ESRS-Standards ist somit für die betroffenen Unternehmen verpflichtend.

Green Claims

Die Green Claims-Richtlinie der EU zielt darauf ab, klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu etablieren.

Green Deal

Der Green Deal, der im Jahr 2019 von der Europäischen Union veröffentlicht wurde, verfolgt das ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren. Damit strebt die EU an, als erster „Kontinent“ vollständig klimaneutral zu werden. Dieses Vorhaben ist Teil der Bestrebungen der EU-Kommission, eine ressourcenschonende, moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu fördern.